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Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.
FAQ
Anfragen zum Jugendschutz
Frage: Wohin kann ich mich bei Fragen zum gesetzlichen Jugendschutz wenden (z.B. wie lange dürfen Jugendliche ausgehen, ab wann darf Alkohol getrunken werden, was gibt es bei LAN-Parties zu beachten)
Antwort: Anfragen zum Jugendschutzgesetz beantworten Ihnen auf örtlicher Ebene in der Regel das Jugendamt, auf Landesebene das Bayerische Landesjugendamt (www.blja.bayern.de). Hier finden Sie auch alle Adressen der örtlichen Jugendämter in Bayern.
Jugendgefährdende Inhalte im Internet
Frage: Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Web-Seiten finde, die ich für illegal oder jugendgefährdend halte? Antwort: www.jugendschutz.net ist die von den Ländern gemeinsam eingerichtete Stelle für die Beachtung des Jugendschutzes im Internet. Unter hotline@jugendschutz.net können Sie Web-Adressen mailen, die Sie für illegal oder jugendgefährdend halten.
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