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Kinder im Kino
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Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.

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Kinder im Kino - jetzt auch als Download


Ein Kinobesuch ist ein ganz besonderes Erlebnis. Ein guter Kinofilm wirkt noch lange nach und man unterhält sich gern mit anderen darüber. Kino ist gerade für viele Jugendliche, Erwachsene und Familien ein fester Bestandteil der Freizeitkultur.
Auch Kinder können die Kinoatmosphäre sehr genießen, wenn sie sich sicher fühlen und den Film altersgemäß verarbeiten können.
Aber nicht alle Kinofilme sind für Kinder zugelassen. Sie sind mit Altersfreigaben gekennzeichnet, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Film (FSK) vergeben werden.

Seit April 2003 gibt es für den Kinobesuch mit Kindern eine neue gesetzliche Regelung im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Kinder ab 6 Jahre können nun auch Filme im Kino ansehen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Film (FSK) erst ab 12 Jahren freigegeben sind, sofern die Eltern (oder eine personensorgeberechtigte Person) sie begleiten. Es ist aber vielfach nicht bekannt, was die Altersfreigaben der FSK bedeuten oder wie Kinder in verschiedenen Altersstufen Filme verarbeiten, so dass Eltern und Pädagogen oftmals verunsichert sind.

Die neue Informationsbroschüre "Kinder im Kino - Eine Information für Eltern" gibt Auskunft über die Altersfreigaben von Kinofilmen der Freiwilligen Selbstkontrolle Film (FSK) und erläutert die Bedeutung dieser Freigaben für die Eltern und Kinder. Weitere Schwerpunkte sind das Filmerleben von Kindern und Jugendlichen, die Zeitgrenzen für einen Kinobesuch und eine Auswahl empfehlenswerter www-Adressen, bei denen sich Eltern, Kinder und Pädagogen über Filme weitergehend informieren können.

Hrsg.:
Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.,
2. veränderte Neuauflage München 2005, Faltblatt 12 Seiten

Bezug:
Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.,
Fasaneriestr. 17, 80636 München, www.bayern.jugendschutz.de
dort auf Materialdienst klicken oder E-mail: info@aj-bayern.de, Fax: 089/121573-99

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